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5. April 2013 | 12:17 Uhr
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Urlauber müssen nicht in ein Ersatzhotel umziehen:

Urlauber müssen nicht in ein Ersatzhotel umziehen: Ist die gebuchte Unterkunft voll, brauchen Kunden eine Alternative nicht akzeptieren und können den Reisevertrag mit dem Veranstalter ohne Begründung kündigen, hat das Landgericht Frankfurt entschieden. sueddeutsche.de

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