Urlauber müssen nicht in ein Ersatzhotel umziehen:
Urlauber müssen nicht in ein Ersatzhotel umziehen: Ist die gebuchte Unterkunft voll, brauchen Kunden eine Alternative nicht akzeptieren und können den Reisevertrag mit dem Veranstalter ohne Begründung kündigen, hat das Landgericht Frankfurt entschieden. sueddeutsche.de