Obwohl eine voll verrentete Frau mit Pflegegrad vier rund 368.000 Euro geerbt hat, muss das Sozialamt die Pflegekosten ihres Heims in Baden-Württemberg größtenteils tragen. Der Erblasser ordnete im Testament eine 15-jährige Dauer-Testamentsvollstreckung an, wodurch die Frau nicht über das Erbe verfügen und auch das Sozialamt nicht darauf zugreifen kann. Die Pflegekasse zahlt nur einen Teil, der Widerspruch des Sozialamts blieb erfolglos. Frankfurter Rundschau