Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bedeutet in puncto Wundversorgung mehr Verantwortung für Pflegekräfte in der ambulanten Versorgung: Die ärztliche Kontrollverantwortung relativiert sich, Pflegekräfte sind ausdrücklich aufgefordert, ihre fachlichen Kompetenzen kritisch einzuschätzen. Übernimmt eine Fachkraft die Wundversorgung, obwohl sie dazu fachlich nicht in der Lage ist, kann sie bei Fehlern haftbar gemacht werden (Stichwort Übernahmeverschulden). Rechtsdepesche