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10. Februar 2026 | 07:00 Uhr
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Wer bei fehlerhafter KI-Nutzung haftbar ist

Geschehen im Arbeitsleben Fehler im Zuge der Nutzung von Künstlicher Intelligenz, haftet primär der Arbeitgeber, da ihn laut § 278 BGB die Organisations- und Sorgfaltspflicht trifft. Nutzen Mitarbeiter KI eigenmächtig, tragen sie selbst die Verantwortung für Prüfung und Datenschutz. Laut Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, sein Personal im Umgang mit KI zu schulen, letzteres ist essenziell für Haftungsfragen. Unternehmer

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