Verbot von Einwegplastik in Kraft getreten
Seit Samstag gilt das gesetzliche Verbot für bestimmte Einwegplastikartikel. Hierzu zählen Einweggeschirr- und besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen, To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor. Einige Produkte können weiterhin unter Beachtung einer Kennzeichnungspflicht verwendet werden. Ein Merkblatt des Dehoga Bayern klärt auf. Tophotel, Dehoga