Versicherer verweigern Zahlung bei Corona-Betriebsschließung
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Zwei Gründe werden von einigen Versicherungen für den Haftungsausschluss angeführt: Ein landesweiter Schließungs-Erlass reiche nicht aus, vielmehr müsse jeder einzelne Betrieb eine Schließungsanordnung erhalten. Darüber hinaus verlangen einige Versicherer, laut Dehoga Bayern etwa die Allianz, dass der auslösende Krankheitserreger namentlich im Vertrag erwähnt sein müsse. Der Dehoga Bayern kritisiert die Vorgehensweise. BR 24