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26. März 2020 | 07:00 Uhr
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Was ist neu beim Corona-Kurzarbeitergeld?

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

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Die Erleichterungen gelten rückwirkend vom 1. März und sind befristet bis 31. Dezember. Kurzarbeitergeld kann angemeldet werden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Der Zwang zum Aufbau negativer Arbeitszeitsalden entfällt und die Arbeitsagentur übernimmt alle Beiträge zur Sozialversicherung. Hogapage

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