Zu kurzes Bett ist ein Reisemangel:
Zu kurzes Bett ist ein Reisemangel: Hotelgäste können ein mindestens 1,90 m langes Bett erwarten, urteilte das Landgericht Hamburg und sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 25 Prozent zu. Der Mann ist 1,83 groß und konnte nur zusammengekrümmt schlafen. dmm.travel