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15. Januar 2016 | 09:00 Uhr
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Mailen

Freiburger Bettensteuer ist rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Freiburger Hotels gegen die Abgabe zurückgewiesen. Die Stadt dürfe die Hotels als Steuerschuldner in Anspruch nehmen. Freiburg berechnet Privatreisenden fünf Prozent auf den Übernachtungspreis. Badische Zeitung