In Hessen dürfen Verwandte an Weihnachten ins Hotel
Hotelübernachtungen von Verwandten werden in der „Corona-Kontakt- und -Betriebsbeschränkungsverordnung“ als notwendig definiert, heißt es aus der hessischen Staatskanzlei. Die Erlaubnis ist allerdings auf den Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember beschränkt. FAZ