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25. Juni 2020 | 07:00 Uhr
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Was der Shutdown in Gütersloh für Hotels bedeutet

Touristische und geschäftliche Übernachtungen bleiben zwar erlaubt, aber Wellnessbereiche, Schwimmbäder und Saunabetriebe dürfen nicht genutzt werden. Die Bewirtung an Bars und Theken ist untersagt. Zudem gelten wieder allgemeine Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen nur noch Mitglieder einer Familie oder einer häuslichen Gemeinschaft oder zwei Personen aus unterschiedlichen Hausständen treffen. AHGZ

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