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4. August 2014 | 18:32 Uhr
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Arbeitgeber dürfen Outfit nur bedingt vorschreiben:

Arbeitgeber dürfen Outfit nur bedingt vorschreiben: Arbeits- oder Berufskleidung sind in bestimmten Jobs Pflicht. Nagellack- oder Haarfarbe können Arbeitnehmer aber selbst wählen, hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Unternehmer

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