Arbeitsministerium plant Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht
Laut einem Referenten-Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sollen Arbeitgeber Beschäftigten im Herbst anbieten, "geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Außerdem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, allen Beschäftigten, die weiter in Präsenz arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft treten, bis zum 7. April 2023 gelten und Beschäftigten eine "Verminderung betrieblicher Personenkontakte" ermöglichen. Wirtschaftswoche