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24. April 2026 | 11:24 Uhr
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Bei Altersteilzeit unbedingt auf Insolvenzschutz achten

Zwei Mitarbeiterinnen einer insolventen Klinik verlieren zusammen rund 56.000 Euro aus ihrer Altersteilzeit, weil ihr Arbeitgeber die angesparten Rücklagen nicht gegen Insolvenz abgesichert hatte. Der Fall zeigt, dass Beschäftigte beim Wechsel in die Altersteilzeit vom Arbeitgeber einen schriftlichen Nachweis verlangen sollten, dass ihr angespartes Guthaben insolvenzfest angelegt ist.

Wer in Altersteilzeit nach dem Blockmodell wechselt, arbeitet zunächst voll weiter, erhält jedoch nur ein reduziertes Gehalt. Den Differenzbetrag spart der Arbeitgeber an, damit der Beschäftigte in der zweiten Phase bei voller Bezahlung zu Hause bleiben kann. 

Was passiert, wenn das Unternehmen in dieser zweiten Phase insolvent wird, zeigt ein Fall aus Tettnang am Bodensee. Laut einem Bericht des SWR verlieren zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Klinik Tettnang, die zum Medizin Campus Bodensee (MCB) gehörte, ihr angespartes Guthaben. Die eine rund 30.000 Euro, die andere 26.000 Euro. Der MCB hatte im November 2025 Insolvenz angemeldet. 

In einem dem SWR vorliegenden Schreiben räumt der Klinikverbund ein, dass "die für Ihre Altersteilzeit gebildeten Rückstellungen leider nicht insolvenzgesichert wurden". Die damalige Klinikleitung habe "nicht wie gesetzlich vorgesehen die erforderlichen insolvenzfesten Rücklagen gebildet".  Für die ehemaligen Angestellten gibt es keine Aussichten auf nennenswerte Beträge im Insolvenzverfahren. Bis zum regulären Rentenbeginn im November müssen die Frauen nun mit Arbeitslosengeld auskommen.

Was Beschäftigte vor Vertragsabschluss prüfen sollten

Arbeitgeber sind eigentlich gesetzlich verpflichtet, die in der Altersteilzeit angesparten Wertguthaben gegen Insolvenz abzusichern. Etwa über Treuhandmodelle, verpfändete Rückdeckungsversicherungen oder Bürgschaften. Geschieht das nicht, tragen die Beschäftigten das volle Verlustrisiko. Eine staatliche Auffanglösung wie bei der betrieblichen Altersversorgung existiert für diese Konstellation nicht.

Für Angestellte im Blockmodell empfiehlt sich daher ein gezielter Blick in die Vertragsunterlagen und eine Nachfrage bei der Personalabteilung: Welches Sicherungsmodell wurde gewählt? Liegt eine Bestätigung vor? Wer dies versäumt, riskiert im Ernstfall fünfstellige Verluste statt eines geordneten Übergangs in die Rente.

Pascal Brückmann

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