Tägliche News für die Hotellerie

18. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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Es gibt viele Fallstricke bei Essensfotos im Internet

Aufwendige Kreationen und Spezialitäten des Hauses können unter das Urheberrecht fallen und somit kann der Koch die Verbreitung der Bilder untersagen. Allerdings ist die Grenze, wo das Urheberrecht gilt, nicht genau definiert. Essensbilder werben für das Restaurant oder bewirken bei einer schlechten, veröffentlichten Kritik das Gegenteil.

Foodporn im Internet

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Grundsätzlich kann der Gastronom das Fotografieren von Gerichten durch das Hausrecht verbieten. Ein Hinweis an der Tür erleichtert im Streitfall die Durchsetzung der eigenen Interessen. Andererseits haben Fotografen grundsätzlich ein Recht auf Namensnennung. Das Amtsgericht München hat dies in einem Urteil zu Hotelfotos entschieden. Möchte ein Restaurant oder Hotel Bilder eines fremder Fotografien verwenden, ist zudem dessen Einwilligung erforderlich. Gastgewerbe Magazin

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