Hohe Strafen bei Verletzung der Kontrollpflicht
Bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz können empfindliche Bußgelder bis zu 25.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Einheitliche länderübergreifende Strafmaße gibt es nicht, die Regelsätze werden von den Kommunen festgelegt. Für das Gastgewerbe sind die Bußgelder aber überall hoch, meist beginnen sie bei 500 Euro. AHGZ