Note Drei im Arbeitszeugnis ist rechtens:
Note Drei im Arbeitszeugnis ist rechtens: Arbeitnehmer haben kein Recht, eine bessere Bewertung als "Zur vollen Zufriedenheit" zu verlangen, so das Bundesarbeitsgericht. Spiegel
Note Drei im Arbeitszeugnis ist rechtens: Arbeitnehmer haben kein Recht, eine bessere Bewertung als "Zur vollen Zufriedenheit" zu verlangen, so das Bundesarbeitsgericht. Spiegel