News für die Hotellerie

Öffentlich-Rechtliche erleichtern Befreiung vom GEZ-Beitrag

Wichtigste Voraussetzung für eine Freistellung ist, dass ein Unternehmen behördlich angeordnet schließen musste und das mindestens für drei Kalendermonate. Anders als bisher gilt nun die zusammen­gerechnete Gesamtdauer der Schließung und kein zusammenhängender Zeitraum mehr. Erst nach Wiedereröffnung des Betriebs kann der Antrag auf Erstattung der GEZ-Gebühren gestellt werden.