Tägliche News für die Hotellerie

28. Oktober 2020 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Rechtsanwalt rät zu Mietvertragsanpassungen

Die auf Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei Müller Radack Schultz rät allen Mietern, die von der Covid-19-Pandemie betroffen waren und immer noch sind, Mietvertragsanpassungen zu verlangen, da für Mietrückstände, die ab 1. Juli neu entstehen, wieder die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten gelten.

Vertrag Foto iStock Antonio Guillem

Rechtsanwalt rät zu Mietvertragsanpassungen

Rechtsanwalt Michael Schultz führt hierzu aus: "Trotz gegenteiliger Entscheidungen der Landgerichte Heidelberg und Zweibrücken wird sich die überwiegend im Schrifttum vertretene Auffassung durchsetzen, dass die besonders betroffenen Mieter Anpassung des Vertrages nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage verlangen können, und zwar sowohl für den Zeitraum April bis Juni 2020 als auch für den Zeitraum ab Juli 2020." Dies betreffe vor allem die Hotellerie in Innenstädten, die auf Kongress- und Seminarveranstaltungen ausgerichtet ist.

Anzeige Reise vor9