Regierung bringt steuerliche Hilfsmaßnahmen auf den Weg
Unter anderem wurde die Frist für Steuererklärungen verlängert, statt Ende Februar gilt der 31. März als Stichtag. Zudem können Unterlagen zur Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen bis zum 1. März eingereicht werden. Auch eine Stundung und Vollstreckungsaufschub von fälligen Steuern werde gewährt, so das Finanzministerium. AHGZ