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23. September 2015 | 10:12 Uhr
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Schlechte Leistungen rechtfertigen keine Gehaltskürzung:

Schlechte Leistungen rechtfertigen keine Gehaltskürzung: Bis es soweit kommt, muss der Angestellte über einen längeren Zeitraum deutlich unter den Erwartungen bleiben. Das ist vom Chef allerdings auch nachzuweisen. Karrierebibel

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