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29. August 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

So bleibt das Trinkgeld steuerfrei

Aus rechtlicher Sicht gehört das Trinkgeld dem Service – und zwar dem gesamten Serviceteam und nicht dem Chef. Verwaltet er die das Trinkgeld und verteilt es auch, müssen er und seine Mitarbeiter die Beträge versteuern. Am besten sammelt das Personal das Trinkgeld in einer eigenen Kasse und verteilt es nach einem gerechten Schlüssel unter sich. Dann bleibt es steuerfrei. AHGZ