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8. Januar 2025 | 15:37 Uhr
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Steuerliche Fallstricke beim Influencer-Marketing

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Die Zusammenarbeit mit Influencern kann das Marketing von Hotels bereichern, birgt aber steuerliche Fallstricke. So zählen Sachzuwendungen wie Logis oder Kost zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt. Tritt der Influencer als steuerlicher Kleinunternehmer auf und führt keine Umsatzsteuer ab, ist der Vorsteuerabzug aus dessen Leistungen nicht möglich. Speziell bei Affiliate-Links muss darauf hingewiesen werden, dass der Influencer die gezahlten Provisionen korrekt versteuert. Tophotel

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