Kooperationen mit Influencern sind in der Hotellerie und Reisewirtschaft weit verbreitet. Was aber viele Betriebe nicht wissen: Wer die Zusammenarbeit nicht den Finanzbehörden und der Künstlersozialkasse meldet, kann mit einem saftigen Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro belegt werden.