Influencer-Marketing kann ein teures Nachspiel haben
Kooperationen mit Influencern sind in der Hotellerie und Reisewirtschaft weit verbreitet. Was aber viele Betriebe nicht wissen: Wer die Zusammenarbeit nicht den Finanzbehörden und der Künstlersozialkasse meldet, kann mit einem saftigen Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

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Die schöne Influencer-Welt kann auch für die Auftraggeber richtig teuer werden
Influencer-Marketing gilt in Hotellerie und Tourismus als ein wichtiger Schlüssel, um junge Zielgruppen zu erreichen. Doch die Offensive verschiedener Finanzbehörden wegen Steuerhinterziehung bei Social-Media-Stars könnte nun auch die Auftraggeber erreichen.
Laut einem Bericht der WAZ (Abo) warnen Wirtschaftsprüfer bereits vor einer "zweiten Welle": Hotels, Destinationen und touristische Unternehmen, die mit Influencern kooperieren, könnten bald Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) sowie zusätzliche Steuern nachzahlen müssen.
Besonders heikel: Schon Einladungen, kostenlose Übernachtungen oder Sachgeschenke gelten als geldwerte Leistungen und sind abgabepflichtig. Wer keine Beiträge entrichtet, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Dazu kommen mögliche Quellensteuern bei ausländischen Influencern, wenn diese in Deutschland Inhalte produzieren. Experten raten daher dringend, bestehende und künftige Kooperationen mit Influencern steuerlich zu prüfen und Verträge wasserdicht aufzusetzen.