HSMA

Tägliche News für die Hotellerie

20. August 2025 | 17:15 Uhr
Teilen
Mailen

Influencer-Marketing kann ein teures Nachspiel haben

Kooperationen mit Influencern sind in der Hotellerie und Reisewirtschaft weit verbreitet. Was aber viele Betriebe nicht wissen: Wer die Zusammenarbeit nicht den Finanzbehörden und der Künstlersozialkasse meldet, kann mit einem saftigen Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Influencer Foto iStock grinvalds

Die schöne Influencer-Welt kann auch für die Auftraggeber richtig teuer werden

Influencer-Marketing gilt in Hotellerie und Tourismus als ein wichtiger Schlüssel, um junge Zielgruppen zu erreichen. Doch die Offensive verschiedener Finanzbehörden wegen Steuerhinterziehung bei Social-Media-Stars könnte nun auch die Auftraggeber erreichen. 

Laut einem Bericht der WAZ (Abo) warnen Wirtschaftsprüfer bereits vor einer "zweiten Welle": Hotels, Destinationen und touristische Unternehmen, die mit Influencern kooperieren, könnten bald Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) sowie zusätzliche Steuern nachzahlen müssen.

Besonders heikel: Schon Einladungen, kostenlose Übernachtungen oder Sachgeschenke gelten als geldwerte Leistungen und sind abgabepflichtig. Wer keine Beiträge entrichtet, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Dazu kommen mögliche Quellensteuern bei ausländischen Influencern, wenn diese in Deutschland Inhalte produzieren. Experten raten daher dringend, bestehende und künftige Kooperationen mit Influencern steuerlich zu prüfen und Verträge wasserdicht aufzusetzen. 

Newsletter kostenlos bestellen

Ja, ich möchte den Newsletter täglich lesen. Ich erhalte ihn kostenfrei und kann der Bestellung jederzeit formlos widersprechen. Meine E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des Newsletters und zur Erfolgsmessung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Damit bin ich einverstanden und akzeptiere die Datenschutzerklärung.