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9. März 2015 | 11:15 Uhr
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Urlaubsgeld und Sonderzahlungen dürfen nicht auf den Mindes

Urlaubsgeld und Sonderzahlungen dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden: Dieser soll nämlich die Arbeitsleistung entgelten, urteilte das Berliner Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber könne daher Leistungen, die nicht diesem Zweck dienten, nicht dazu schlagen. FAZ

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