Wann das vom Chef spendierte Essen steuerfrei ist
Firmen sollten beim Thema Verpflegung die steuerrechtlichen Vorgaben genau kennen, sonst drohen Nachforderungen. Zu den steuerfreien "Annehmlichkeiten" zählen Obst, Getränke oder Kekse. Belegte Brötchen gelten schon als Sachbezug, hier liegt der Wert bei 1,80 Euro. Bei einem Mittag-/Abendessen liegt der Sachwert bei 3,40 Euro. Generell dürfen Unternehmen ihren Mitarbeiter nur eine Mahlzeit pro Tag spendieren. AHGZ