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10. Juni 2026 | 07:00 Uhr
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Was bei Rückforderung von Corona-Hilfen zu beachten ist

Die Rückforderung von Corona-Hilfen ist ein Verwaltungsakt der Bewilligungsstelle. Dagegen kann innerhalb einer bestimmten Frist – meist einen Monat – vorgegangen werden. Die Frist und die Frage, ob Widerspruch oder Klage der richtige Weg ist, sind in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Dokuments genannt. Dies kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Dehoga-Mitglieder können unter Umständen eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Anwalt