Welche Betriebe den GEZ-Beitrag erstattet bekommen
Wichtigste Voraussetzung für eine Freistellung ist, dass ein Unternehmen behördlich angeordnet schließen musste und das mindestens für drei zusammenhängende, volle Kalendermonate. Erst nach Wiedereröffnung des Betriebs kann der Antrag auf Erstattung der GEZ-Gebühren gestellt werden. Gastgewerbe Magazin