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5. Mai 2022 | 17:15 Uhr
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Wer bei Absagen bezahlen muss

Eine Location, zum Beispiel ein Hotel, darf einem Veranstalter, etwa einem Unternehmen, das eine Vertriebsschulung durchführen möchte, gebuchte Räume nicht grundlos absagen. Die Pflicht zur Bereitstellung der Räume entsteht mit der Buchung. Im Falle einer rechtlich grundlosen Absage kann das mietende Unternehmen adäquaten Ersatz buchen oder seine Veranstaltung absagen. Der Hotelier muss in beiden Fällen den Schaden ersetzen. Tophotel

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