Wieder strengere Regeln beim Insolvenzrecht ab September
Vorstände und Geschäftsführer aufgepasst: Es gelten ab sofort wieder strengere Regeln im Insolvenzrecht. Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verlängert sich von zuletzt sechs auf jetzt wieder zwölf Monate. Er bestimmt, wie lange Unternehmen eine ausreichende Finanzierung für die Zukunft dokumentieren müssen. Ist das nicht möglich, muss innerhalb von acht Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Wirtschaftswoche