"Zusammen oder getrennt?" Um sich und seinem Team nervige Diskussionen und Zeit zu ersparen, klärt ein Gastronom aus Esslingen bei Stuttgart die Frage auf seine Weise und lehnt eine aufgeteilte Rechnung durch Hinweise im Restaurant oder Internet ab. Wer das dennoch wolle, müsse zuvor dem Kellner Bescheid geben. Die Verbraucherzentrale hält den Weg für probat, weist aber darauf hin, dass juristisch jeder Gast seinen eigenen Vertrag mit dem Restaurant abschließt und nur seine Bestellung zahlen muss. Hogapage