Das Hotel Starnbergsee Hideaway in Seeshaupt am Starnberger See beanspruchte einen Strandabschnitt exklusiv für seine Hotelgäste und kennzeichnete dies mit einem Schild mit der Aufschrift "Privater Bereich, nur für Hotelgäste". Das Verwaltungsgericht München hat jetzt entschieden, dass der Strandabschnitt "freie Natur" und für jedermann zugänglich sei. Laut der zuständigen Naturschutzbehörde handele es sich bei dem Grundstück um einen öffentlichen Badeplatz. Das sei auch im Bebauungsplan so ausgewiesen. BR