Im Streit zwischen Dertour und dem Deutschen Reisesicherungsfonds liegt nun die Urteilsbegründung des Kammergerichts Berlin vor. Der Senat stellt den Systemwechsel in der Insolvenzabsicherung, den die Gründung des Fonds einleitete, in den Mittelpunkt. Entscheidend für die Fondsbeiträge sei der im Abrechnungszeitraum erzielte Umsatz, nicht der Zeitpunkt der Buchung.