Alleinerziehende haben keinen Rechtsanspruch, dass ihre Wünsche bei der Dienstplanung besonders berücksichtigt werden: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nicht nur die Belange der Alleinerziehenden, sondern auch die der übrigen Kollegen zu berücksichtigen. Und die haben oft ebenfalls Kinder und ein Interesse an regelmäßigen Schichtwechseln, an günstigen Schichten und vielen freien Wochenenden. Eine Ungleichbehandlung, so die rechtliche Lage, lässt sich durch den Status alleinerziehend nicht rechtfertigen. Altenheim (Abo)