Das am Freitag verabschiedete neue Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften ermöglicht es den Bundesländern nicht länger, im Alleingang Reisen oder Übernachtungsangebote zu untersagen. Allerdings gelten die Änderungen erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.