Die Wettbewerbshüter nehmen das Urteil des OLG Düsseldorf, das Booking die Durchsetzung der Bestpreisklausel gegenüber Hotelpartnern erlaubt, nicht hin. Sie haben den Bundesgerichtshof angerufen, um eine Revision des Verfahrens zu erzwingen, obwohl das OLG dagegen keine Rechtsbeschwerde zugelassen hat.