Das Landgericht Hamburg entschied, dass eine Krankschreibung auf Grundlage einer Ferndiagnose nicht zulässig ist. Dies verstoße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht. Geklagt wurde gegen das Geschäftsmodell, bei dem ein "Tele-Arzt" die Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit online, per Smartphone oder Post versendet, ohne persönlichen Kontakt zum Patienten zu haben. Tageskarte