Wenn das Boarding noch nicht abgeschlossen und die Türen des Flugzeugs noch geöffnet sind, besteht eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft, urteilte jüngst das Frankfurter Landgericht. Fünf Passagiere, die auf dem Weg nach Doha stehengelassen wurden, erhalten nun eine Entschädigung.