Wenn Reisende einen Linienflug nicht antreten, können sie von der Airline diejenigen Kosten zurückverlangen, die der Fluggesellschaft aufgrund der Nichtbeförderung erspart geblieben sind, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof. Das betrifft Steuern und Gebühren, die aufgrund des Nichtantritts des Fluges nicht angefallen sind Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fluggesellschaft diese Aufwendungen in die Ticketpreise einkalkuliert hat oder nicht.