Die Richter widersprechen damit dem Bundeskartellamt, das Hotelportalen solche Vertragsvorgaben untersagt hatte. Booking kann somit wieder verlangen, dass Hotels das Portal auf der eigenen Website nicht unterbieten. IHA-Vorsitzender Otto Lindner sieht nach dem Urteil Hotels "den Gemeinheiten der marktdominanten Portalriesen künftig schutzlos ausgeliefert". Welt, IHA