Booking kommt beim OLG Düsseldorf mit Bestpreisklausel durch
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung
Die Richter widersprechen damit dem Bundeskartellamt, das Hotelportalen solche Vertragsvorgaben untersagt hatte. Booking kann somit wieder verlangen, dass Hotels das Portal auf der eigenen Website nicht unterbieten. IHA-Vorsitzender Otto Lindner sieht nach dem Urteil Hotels "den Gemeinheiten der marktdominanten Portalriesen künftig schutzlos ausgeliefert". Welt, IHA