Bei abgesagten Flügen müssen Fluggesellschaften ihre Kunden klar über ihr Recht auf Erstattung des Flugpreises informieren. Sie dürfen nicht nur einen Gutschein oder eine kostenfreie Umbuchung anbieten, entschied das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Condor.