Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entschied am Dienstag, dass die bis Februar 2016 von Booking verwendeten "engen Bestpreisklauseln" nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind. Die Klausel, die nicht mehr zur Anwendung kommt, verbot Hotels, auf der eigenen Website günstigere Konditionen anzubieten als über Booking.