Nach der Buchung und Stornierung einer Reise nach Thailand für Ende 2021, also im zweiten Jahr der Corona-Pandemie, erhält ein Kläger die Stornierungsgebühr nicht zurück. Er habe schon zum Zeitpunkt der Buchung, im Januar 2021, damit rechnen müssen, dass Thailand als Hochrisikogebiet eingestuft werden könnte, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.