Buchungsportale müssen erklären, wie sie ihre Trefferlisten, etwa bei der Hotelsuche, zusammenstellen. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen das Reiseportal Opodo entschieden. Zum Beispiel, was die Kriterien für "Unsere Top-Tipps" sind.