Seit Anfang August gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für wichtige Reiseziele in der Türkei nicht mehr. Die Möglichkeit solcher bilateraler Abkommen für Ausnahmen sieht auch die neue Musterquarantäne-Verordnung vor. Allerdings werden die Zweifel an der Aussagekraft der türkischen Corona-Zahlen nicht geringer.