Das Landgericht Essen wies eine Klage von Hinterbliebenen der Opfer des Absturzes in den französischen Alpen ab. Zur Begründung hieß es, die medizinische Überwachung von Flugschülern sei keine Aufgabe der Lufthansa, sondern des Staates. Der depressive Copilot hatte die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht.