... ist das möglicherweise kein Entschädigungsgrund. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Demnach können Fluggäste gegen eine Airline keine Ansprüche geltend machen, wenn sich ihr Flug wegen der Ausraster eines Passagiers verspätet. Anders liege der Fall allerdings, wenn sich die Randale zuvor angedeutet hätte.