Reisebüros im Nachbarland sollen sich jetzt von ihren Kunden schriftlich bestätigen lassen, dass sie über mögliche finanzielle Schieflagen von Airlines informiert wurden. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hat seinen Mitgliedern dazu eine "Einverständniserklärung" vorformuliert. Darin bestätigt der Kunde, dass er mit einer Fluggesellschaft reist, "die möglicherweise ihre Flugleistungen einstellt". Zudem unterschreibt er, dass der bezahlte Flugpreis möglicherweise nicht erstattet wird, und dass fällige Zusatzkosten zu seinen Lasten gehen. Die Erklärung bezieht sich auf den Verkauf von Einzelleistungen. Wie in Deutschland ist auch in der Schweiz der Veranstalter gesetzlich verpflichtet, bei Pauschalreisen eine alternative Fluglösung oder eine Rückerstattung des bezahlten Reisepreises zu gewährleisten.